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Teilnahmebedingungen für alle Veranstaltungen der Springer-Rollerfreunde

Die Fahrgemeinschaft “Springer-Rollerfreunde” ist keine juristische Person, sondern eine Gruppe von Einzelpersonen, die im gemeinschaftlichen Auftreten und Handeln keine juristische Verantwortung tragen.

Zur Vermeidung juristischer Auseinandersetzungen bei jeglichen Veranstaltungen der Springer-Rollerfreunde und um für alle sichere, schöne und reibungslose Veranstaltungen zu gewährleisten, sind folgende Punkte von allen Teilnehmern im eigenen Interesse zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten:

Die Fahrgemeinschaft “Springer-Rollerfreunde” haftet nicht für Schäden an Personen und Fahrzeugen!

Die Fahrgemeinschaft “Springer-Rollerfreunde” übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder Sachbeschädigung!

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr! Jede/r Teilnehmer/in trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm/r verursachten und/oder angerichteten Schäden!

Es gilt in jedem Fall die Straßenverkehrsordnung!

Bei Teilnehmern und Gästen, die die Veranstaltung stören oder die gegen die Platzordnung verstoßen, behält sich der Veranstalter vor Platzverweise zu erteilen.

Die An- und Abreise aller Teilnehmer erfolgt auf eigenes Risiko!

Bei geführten Ausfahrten fahren alle Teilnehmer auf eigenes Risiko, auch wenn sie dem Tourenführer folgen!

Die Organisatoren/Tourenführer sind von jeglicher Haftung gegenüber Dritten befreit!

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass sein Name in einer Teilnehmerliste veröffentlicht wird.

Der Teilnehmer ist außerdem damit einverstanden, dass er und sein Fahrzeug auf Fotos abgelichtet werden kann und diese dann im Internet und in der Presse veröffentlicht werden können.

Eine eventuell erhobene Teilnahmegebühr wird bei Absage des Teilnehmers nicht erstattet!

Der Veranstalter behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen.

Der Veranstalter behält sich außerdem vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen, wenn außerordentliche Gründe außerhalb seiner Einflussnahme dies notwendig machen. Schadensersatzansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen!

 

Tourenregeln für Konvoi-Fahrten

Allgemeines:

  • Vor Tourbeginn sollten die Roller/Fahrzeuge vollgetankt werden.
  • Es gelten immer die Regeln der Straßenverkehrsordnung.
  • Für die Verkehrs- und Betriebssicherheit der Fahrzeuge ist jeder Halter selbst verantwortlich.
  • Wir fahren mit einer dem Können der Fahrer/-innen und der Leistungen der Fahrzeuge angepassten Geschwindigkeit.
  • Jegliche Haftung seitens des Veranstalters für Mensch und Material ist ausgeschlossen; jeder fährt auf eigenes Risiko!

 

Fahren in der Kolonne:

  • Das Fahren in der Kolonne erfordert bestimmte Regeln und Disziplin. Jeder Teilnehmer muss über die Regeln informiert sein.
  • In der Kolonne wird grundsätzlich nicht überholt.
  • Jeder bleibt an seinem zugewiesenen oder eingenommenen Platz.
  • Innerhalb der Fahrspur wird versetzt mit ausreichendem Abstand zum Vorder- und Hintermann gefahren, damit jeder im Bedarfs- oder Gefahrenfall sofort die volle Spurbreite nutzen kann.
  • Der Führer (Tour-Guide) einer Kolonne ist an keinen festen Platz in der Fahrspur gebunden. Er muss seinen Platz frei wählen können, um die Kolonne beobachten zu können.
  • Das zweite Fahrzeug fährt immer rechts in der Fahrspur und legt damit zwangsweise die Reihenfolge der weiteren Fahrzeuge fest. D.h. der Dritte fährt links in der Fahrspur der Vierte wieder rechts, usw. Bevorzugte Präferenzen oder Hinderungsgründe für einen Platz in der Fahrspur müssen untereinander geregelt werden.
  • Die sich auf diese Weise ergebenen Plätze sind unverzüglich einzunehmen, damit die nachfolgenden Fahrzeuge sich schnellstmöglich einordnen können.
  • Verlassen Fahrzeuge die Kolonne, rücken die verbleibenden entsprechend der versetzten Ordnung von hinten auf. Achtung: Nicht die Spur wechseln!
  • Langsame Fahrzeuge oder ungeübte Fahrer/-innen fahren vorne in der Kolonne hinter dem Tour-Guide; die schnelleren Fahrzeuge (650-er und Motorräder, Autos) fahren hinten.
  • Wird die Kolonne verkehrsbedingt getrennt (z.B. rote Ampel, Schranke, Stau o.ä.; Panne oder Unfall), so ist durch Hupen und/oder Lichthupe der Vordermann darauf aufmerksam zu machen. Der Tour-Guide wird die Kolonne schnellstmöglich und gefahrlos zum Halten bringen und auf die anderen warten. Sollte dies nicht ohne Verkehrsbehinderungen möglich sein oder sich nicht anbieten, bleibt der nunmehr letzte Fahrer als Einzelner stehen und wartet auf die anderen. Sollte in der langsam weiter fahrenden Gruppe eine weitere vergleichbare Situation entstehen, bleibt wiederum der letzte Fahrer stehen und wartet auf die anderen; der Rest fährt langsam weiter.
    Sollte die Gruppe von der Straße abbiegen oder anderweitig die bisherige Strecke verlassen, bleibt wiederum der letzte Fahrer stehen und führt die anderen wieder an die Gruppe heran, sobald dies möglich ist. Da die voraus fahrende Gruppe entsprechend langsam fährt, ist die Zusammenführung alsbald wieder hergestellt.
     

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